Geschäftsbedingungen der Neunkircher Musikschule

Die Neunkircher Musikschule (Teil der Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH) ist eine Einrichtung der musikalischen Bildung, die allen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern offen steht. Die angebotenen Veranstaltungen können von Jedem besucht werden, der sich ordnungsgemäß angemeldet und das Teilnehmerentgelt bezahlt hat.


Anmeldung
Es sind nur schriftliche Anmeldungen mittels Anmeldeformular zum Anfang eines Monats möglich. Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes.
Das Unterrichtsjahr unterteilt sich in zwei Semester, die zum 1. März bzw. zum 1. September des Jahres beginnen. Anmeldungen gelten stets für das gesamte Semester und sind jederzeit zum Monatsanfang möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch für das folgende Semester. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Neunkircher Musikschule als Teil der Neunkircher Kulturgesellschaft anerkannt.


Abmeldung
Eine Abmeldung ist zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Neu geschlossene Unterrichtsverträge können zum Ende des ersten Vertragsmonats gekündigt werden.
Die Abmeldung muss schriftlich vor Ablauf dieser Fristen bei der Geschäftsstelle der Neunkircher Kulturgesellschaft, Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen, eingegangen sein, andernfalls verlängert sich der Vertrag für das folgende Semester. Abmeldungen bei den Dozenten sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes.


Teilnehmerentgelt und Unterricht
Grundlage der Entgeltfestsetzung ist ein Gesamtentgelt pro Semester. Dieses Semesterentgelt wird in sechs gleichmäßigen Monatsraten, unabhängig von der genauen Anzahl an Unterrichtseinheiten in einem Kalendermonat, erhoben.
An Feiertagen sowie in den saarländischen Schulferien findet im Regelfall kein Unterricht statt, soweit es sich nicht um Ferienkurse handelt oder der Dozent ausgefallene Termine nach Rücksprache mit der Musikschule und den Teilnehmern nachholt. Während der saarländischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt.
Beim Versäumen eines Termins durch den Schüler kann das fällige Entgelt nicht erlassen werden. Auch bei Ausfall der Unterrichtseinheit durch höhere Gewalt erfolgt keine Erstattung. Bei entschuldigtem Fernbleiben des Dozenten wird die Stunde in der Regel nachgeholt. Die Kosten für Unterrichtsmaterial und Instrumente sind in dem Teilnehmerentgelt nicht enthalten. Im Schuljahr können bis zu zwei Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung bzw. Durchführung von Vorspielen angerechnet werden. Für die Durchführung von Gruppenunterricht kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein.
Das Teilnehmerentgelt für den laufenden Monat ist jeweils zum 1. dieses Monats fällig. Pro Person erheben wir eine einmalige Anmeldegebühr von 10 €, die wir mit dem ersten Monatsbeitrag berechnen.
Es besteht die Möglichkeit, mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder Dauerauftrag im Voraus zu zahlen. Für den SEPA-Lastschrifteinzug muss der Geschäftsstelle ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Der Einzug der vertraglich mitgeteilten Entgelte erfolgt jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Monats. Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die durch die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Teilnehmer, die in Zahlungsverzug sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis sie ihren Zahlungen nachkommen. Die Zahlungspflicht bleibt hierdurch bestehen. Barzahlung ist nicht möglich.


Ermäßigung des Entgeltes
Eine Ermäßigung des Entgeltes ist für Inhaber der Kreiskarte möglich. Angemeldete Geschwister erhalten bei der Belegung eines Kurses 15% Rabatt und 10% bei mehreren Kursbelegungen. Pro Kurs kann stets nur ein Rabatt gewährt werden. Es gilt immer der höchste, anwendbare Satz.

Hausordnung
Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand zu verlassen, die Einrichtungsgegenstände und Musikinstrumente schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen behält sich die Neunkircher Musikschule Regressansprüche gegen die Verursacher vor. An den Unterrichtsorten ist das Rauchen nicht gestattet. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter und verwendeten Elektrogeräte ausgeschaltet und alle Fenster und Türen geschlossen sind. Der Hausordnung der Neunkircher Kulturgesellschaft bzw. der Schulen ist Folge zu leisten. Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden.


Haftung
Die Musikschule haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen; darüber hinaus bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Gesundheit und/oder Körper der anderen Vertragspartei bzw. dann, wenn schuldhaft solche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Musikschule ausgeschlossen.
Die Musikschule haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner ohne schuldhafte Mitwirkung der Musikschule bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen erleidet, etwa für Unfälle innerhalb oder außerhalb der Unterrichtsorte, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder für unangemessenes Verhalten Dritter, insbesondere auch anderer Teilnehmer oder Besucher.