Geschäftsbedingungen der Neunkircher Kulturgesellschaft
für die Neunkircher Musikschule (Gültig ab 01.09.24)

Die Neunkircher Musikschule (rechtlich unselbständiger Teil der Neunkircher Kulturgesellschaft gGmbH) ist eine Einrichtung der musikalischen Bildung, die allen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern offen steht. Die angebotenen Veranstaltungen können von allen Teilnehmenden besucht werden, die sich ordnungsgemäß angemeldet und das Teilnehmerentgelt bezahlt haben.

Anmeldung

Es sind nur schriftliche Anmeldungen mittels Anmeldeformular zum Anfang eines Unterrichtsjahres, welches immer am 01.09. beginnt, möglich. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Erst durch die schriftliche Bestätigung kommt der Unterrichtsvertrag zustande (Anmeldebestätigung) und es besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerentgeltes. Im laufenden Unterrichtsjahr können Anmeldungen in Absprache mit der Lehrkraft zum Beginn eines Monats mit berechtigtem Grund zugelassen werden.
Das Unterrichtsjahr unterteilt sich in zwei Semester, die zum 1. März bzw. zum 1. September des Jahres beginnen. Anmeldungen gelten stets für das gesamte Unterrichtsjahr. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so verlängert sich der Vertrag für das folgende Unterrichtsjahr nicht automatisch. Hier bedarf es eines jährlichen Neuvertrages. Die Teilnehmenden werden hierzu gesondert angeschrieben und erhalten bei Fortführungswunsch eine Vertragsbestätigung.
Minderjährige können nur mit Einverständnis aller Sorgeberechtigten zugelassen werden. Die/der vertragsunterzeichnende Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle sorgeberechtigten Personen mit dem Angebot einverstanden sind. Änderungen sind schriftlich anzuzeigen.
Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung der Neunkircher Kulturgesellschaft für die Neunkircher Musikschule anerkannt.

Abmeldung
Der Unterrichtsvertrag endet zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres. Bereits geschlossene Unterrichtsverträge können aber innerhalb des ersten Vertragsmonats zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erhaltene Leistungen werden in diesem Fall anteilig berechnet. Die Neunkircher Musikschule ermöglicht zudem innerhalb eines Unterrichtsjahres ein Sonderkündigungsrecht zum Ende eines Semesters. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich vor Ablauf der genannten Fristen bei der Geschäftsstelle der Neunkircher Kulturgesellschaft, Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen, eingegangen sein. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit auch nicht von der Zahlung des Entgeltes. Kommt kein Neuvertrag zustande, endet das Vertragsverhältnis jeweils nach Ablauf des jeweiligen Unterrichtjahres.

Widerruf
Vom Unterrichtsvertrag kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten werden (§ 355 BGB). Die Frist beginnt mit Erhalt der schriftlichen Anmelde- bzw. Vertragsbestätigung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Neunkircher Kulturgesellschaft, Marienstr. 2, 66538 Neunkirchen.

Teilnehmerentgelt und Unterricht
Grundlage der Entgeltfestsetzung ist ein Gesamtentgelt pro Unterrichtsjahr, welches i.d.R. eine garantierte Unterrichtseinheit umfasst. Dieses Unterrichtsjahresentgelt wird i.d.R. in zwölf gleichmäßigen Monatsabschlägen, unabhängig von der genauen Anzahl an Unterrichtseinheiten in einem Kalendermonat, erhoben. Spätestens am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt eine Abrechnung der tatsächlich angebotenen Unterrichtseinheiten und ggf. einer Nachverrechnung. Das jeweilige Entgelt je Unterrichtseinheit wird in der Anmelde- bzw. Vertragsbestätigung angegeben.
An gesetzlichen Feiertagen sowie während der saarländischen Schulferien findet im Regelfall kein Unterricht statt, soweit es sich nicht um Ferienkurse handelt oder die Lehrkraft ausgefallene Termine nach Rücksprache mit den Teilnehmenden nachholt oder regulären Unterricht vereinbart hat.
Beim Versäumen eines Termins durch den Teilnehmenden kann das fällige Entgelt grundsätzlich nicht erlassen werden. Auch bei Ausfall der Unterrichtseinheit durch höhere Gewalt erfolgt keine Erstattung.
Bei entschuldigtem Fernbleiben der Lehrkraft wird die Stunde i.d.R. nachgeholt. Die Kosten für Unterrichtsmaterialien und Instrumente sind in dem Teilnehmerentgelt nicht enthalten. Es dürfen zudem keine Notenkopien verwendet werden. Im Unterrichtsjahr können bis zu zwei Unterrichtseinheiten für die Vorbereitung bzw. Durchführung von Vorspielen angerechnet werden. Für die Durchführung von Gruppenunterricht kann eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich sein. Das Teilnehmerentgelt für den laufenden Monat ist jeweils zum 1. dieses Monats fällig. Pro Person wird bei Erstanmeldung eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10 € erhoben, die mit dem ersten Monatsbeitrag berechnet wird.
Es besteht die Möglichkeit, mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder Dauerauftrag im Voraus zu zahlen. Für den SEPA-Lastschrifteinzug muss der Geschäftsstelle ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Der Einzug der vertraglich mitgeteilten Entgelte erfolgt jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Monats. Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Die durch die Rücklastschrift anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Teilnehmende, die in Zahlungsverzug sind, können vom Unterricht ausgeschlossen werden, bis sie ihren Zahlungen nachkommen. Die Zahlungspflicht bleibt hierdurch bestehen. Barzahlung ist nicht möglich.

Ermäßigung des Entgeltes
Eine Ermäßigung des Entgeltes ist für Inhaber der Kreiskarte möglich. Angemeldete Geschwisterkinder erhalten bei der Belegung eines Kurses 15% Rabatt und 10% bei mehreren Kursbelegungen. Pro Kurs kann stets nur ein Rabatt gewährt werden. Im Unterrichtsjahr zusätzlich gültige Rabattsysteme werden entsprechend publiziert. Es gilt immer der höchste, anwendbare Satz.

Hausordnung
Die Räumlichkeiten sind in einwandfreiem Zustand zu verlassen, die Einrichtungsgegenstände und Musikinstrumente schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen oder Zuwiderhandlungen behält sich die Neunkircher Kulturgesellschaft Regressansprüche gegen die Verursacher vor. An den Unterrichtsorten ist das Rauchen nicht gestattet. Beim Verlassen des Unterrichtsraumes ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter und verwendeten Elektrogeräte ausgeschaltet und alle Fenster und Türen geschlossen sind. Der Hausordnung der Neunkircher Kulturgesellschaft bzw. der Schulen ist Folge zu leisten. Diese können in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Das Parken auf dem gesamten Schulgelände und den Feuerwehrzufahrten ist untersagt.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Kulturgesellschaft für Minderjährige besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie wird in dieser Zeit von den Unterrichtenden selbstverantwortlich wahrgenommen und beginnt mit Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben, d.h. die Sorgeberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige bis zum Unterrichtsraum begleitet und von dort wieder abgeholt werden. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Teilnehmenden.

Haftung
Die Neunkircher Kulturgesellschaft haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeitenden und/oder Erfüllungsgehilfen; darüber hinaus bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Gesundheit und/oder Körper der anderen Vertragspartei bzw. dann, wenn schuldhaft solche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Neunkircher Kulturgesellschaft ausgeschlossen.
Für Schäden, die der Vertragspartner ohne schuldhafte Mitwirkung der Kulturgesellschaft bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen erleidet, etwa für Unfälle innerhalb oder außerhalb der Unterrichtsorte, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen oder für unangemessenes Verhalten Dritter, insbesondere auch anderer Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher, wird nicht gehaftet.

Datenschutz
Die Kulturgesellschaft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Teilnehmenden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Eine Weitergabe der mitgeteilten Kontaktdaten (z.B. Name, Erreichbarkeit) erfolgt ausschließlich für Unterrichtszwecke an die jeweilige Lehrkraft. Der Teilnehmende erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten für diese Zwecke einverstanden.

Bild- und Tonaufnahmen
Der Teilnehmende erklärt sein Einverständnis mit Aufzeichnungen auf Bild- und Tonträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit öffentlichen Auftritten, Veranstaltungen und Konzerten der Neunkircher Musikschule gemacht werden. Bilder und Filme werden im Rahmen des Webauftrittes, in sozialen Medien oder Printmedien veröffentlicht. Zur Nutzung der Bilder und Filme überträgt der Teilnehmende etwa hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der AGB auf die Neunkircher Kulturgesellschaft. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden, nach erfolgter Veröffentlichung jedoch nur, sofern Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt sind.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Neunkirchen/Saar.